Wie jeder Verein hat auch der Militärschützenverein Wangs eine bewegte Geschichte. Im Anschluss finden Sie einen Auszug davon.
Im Laufe des Winters 1880/1881 wurde von den Wangser Schützen an eckigen oder runden Tischen über die Gründung eines Vereines diskutiert und beraten. Am 30.Januar war es soweit, dass im Schulhaus eine Versammlung zustande kam. Da wurde beschlossen, zur Konstituierung eines Vereins ein Komitee von fünf Mitgliedern zu wählen.
Am 13. Februar 1881 wurde beschlossen Statuten auszuarbeiten, ferner sollen je fünf Scheiben zu 1 Meter und 1.80 Meter angeschafft werden. Zur Finanzierung hat jedes Mitglied einen Franken in die Kasse zu legen. Betreff einer zu bestellenden Musik zu den Schießübungen ist die Kommission beauftragt, mit der benannten Gesellschaft zu kontrahieren betr. Entlöhnung.
Von der Anschaffung einer Vereinsfahne wird für dieses Jahr noch abgesehen, doch eine Kommision bestellt zur Sammlung von freiwilligen Beiträgen.
Am 04.April 1881 wurden die Statuten vorgelegt und genehmigt. Jedes Mitglied hatte seine Unterschrift beizufügen, es waren deren 30. (Das genannte Dokument existiert noch und die Unterschriften sind mehr oder weniger gut leserlich).
Am 09.Oktober 1881 wurde beschlossen ein Endschiessen mit gemeinsamen Nachtessen ohne damit verbundene Tanzbelustigung abzuhalten. Jedes Mitglied legt 2 Franken in die Kasse, die dann nach Punkten ausbezahlt werden soll. Der Beschluss passte offenbar nicht allen Schützen, so wurde neun Tage später wieder eine Versammlung einberufen. Das Resultat der Kontraktion mit dem Wirt zur “Sonne” betr. Kosten des Nachtessens bestehend aus Suppe, drei Fleisch, drei Gemüse und drei Dekaliter Wein für 2.oo Fr wird genehmigt. Es soll nach dem Nachtessen Tanzbelustigung abgehalten werden. So wurden 3 Spielmeister gewählt. Zu Spielleuten wird die hiesige Musikgesellschaft gewählt, welche 30 Franken als Löhnung verlangt, was als billig angenommen wurde.
Die erste Jahresrechnung für das Jahr 1881 wurde am 12. März 1882 mit Einnahmen von Fr 253.40 und Ausgaben von Fr. 256.85, Restanz Fr 3.45 und einem Vermögen von Fr 154.95 genehmigt. Als Schiessplatz wurde vom Gemeinderat die Wiese des Josef Anton Wachter in Gaschiels bestimmt.
Im Oktober 1882 wurden zwei Versammlungen wegen des Grümpelschiessens abgehalten und folgende Punkte Beschlossen:
1. Ein Endschiessen am 15.Oktober mit Nachtessen und Spiel
2. Der Gabensatz wird auf Fr.2.50 festgesetzt. Die Gaben sind offen vorzulegen mit Ausnahme von Unterhosen, Hemden und Taschentüchern.
3. Vier Spielmeister werden gewählt; jeder hat zwei Tänzerinnen mitzubringen und er ist mit drei Franken zu entschädigen
4. Die Spielmeister haben ein Verzeichnis zu führen und dem Vorstand abzugeben
5. Die Kosten fürs Nachtessen in der “Sonne” betragen wie voriges Jahr pro Mitglied zwei Franken, mit “Weibsperson” drei Franken
6. Gehalt der Musik bis zum frühen Morgen 35.- Fr. Jedes Mitglied, das tanzt, jedoch keine Tänzerin mitbringt, wird mit zwei Franken gebüsst.
7. Gerät ein Schützenkamerad in Streit, bezahlt er 5 Franken
8. Stirbt ein Mitglied, so sind alle verpflichtet, an der Beerdigung teil zunehmen.