1891 wurde der neu zu erstellende Scheibenstand unter den Mitgliedern auf Absteigerung gebracht. Die Arbeit wurde zu acht Franken vergeben. Die Versicherungsprämie für die Fahne mit Fr.300.- bewertet, betrug pro Jahr 82 Rappen, die Kosten des Gemeinderates für den Antrag an die Versicherung Fr. 4.20
1894 wird der Staatsbeitrag unter die Mitglieder verteilt. Ferner wird der Beschluss gefasst, am Sektionswettschiessen teilzunehmen. Nach einer stürmisch gewalteter Diskussion einigt man sich:
1. Jedes Mitglied hat Fr. 1.50 Doppelgeld zu bezahlen, ob er am Wettkampf teilnimmt oder nicht.
2. Das Geld der nicht schiessenden Kameraden soll zugunsten der teilnehmenden Schützen verteilt werden.
3. Die Kommission bestimmt 12 Pflichtteilnehmer; es können sich aber auch andere Freiwillig anschliessen.
Diese Beschlüsse waren für das Vereinsleben nicht förderlich und führten zur Aufspaltung und Gründung eines zweiten Schützenvereins. An der Versammlung vom April 1896 wurde aus kameradschaftilichen Gründen dem neugegründeten Feldschützenverein der Anteil am Scheibenstand der Militärschützen für 5 Franken zu überlassen und allfällige Reperaturen seien zu gleichen teilen zu tragen.
1897 wurde von den Militärschützen als Patengabe für die neue Fahne der Feldschützengesellschaft eine Schärpe geschenkt. Auch wurde ein Endschiessen mit 20 Schüssen pro Teilnehmer beschlossen, mit gemeinsamen Abmarsch der Musik und Fahne. Der Musik werden zehn Franken aus der Vereinskasse bezahlt.
Im Oktober 1899 einigt man sich, nach Beendigung des Endschiessens mit den Feldschützen ein gemeinsames Nachtessen mit gemütlicher Unterhaltung abzuhalten. Jedes Mitglied habe für die Gaben mindestens Fr. 2.50 zu erlegen und für das Nachtessen Fr. 1.80 zu bezahlen. Die Beteiligung am Endschiessen und Nachtessen bleibt den Mitgliedern freigestellt
1900 wurde wieder ein Gabenschiessen mit gemeinsamen Nachtessen mit Tanz beschlossen. Jedes Mitglied zahle 3 Franken. Als Musik wurde die alte Blechmusikgesellschaft für Fr. 45.- bestimmt. Jeder Spielmeister hatte für mindestens vier Tänzerinnen zu sorgen, wenn er weniger bringt, so hat er für jede Tänzerin zwei Franken zu entrichten.
1905 hatte jeder der vier Spielmeister wenigstens fünf Tänzerinnen zu bringen, sonst erfolgte der Gehaltsverlust von fünf Franken.
1910 verlangten beide Vereine, dass der Gemeinderat die Aeulistrasse und den Feldweg während den Schiessübungen sperre. Die Vereine stellen die Wache. Für die Hauptstasse nach Vilters übernehme der Verein keine Verantwortung, da diese Strasse nicht gesperrt werden könne.
1911 wurde auf Gesuch beider Vereine an den Ortsverwaltungsrat Wangs von der Bürgerversammlung 17 Kubikmeter Holz für den Bau des Schützenhauses ab Stock auf Sandboden gratis abgegeben. Die anfallenden Arbeiten wie Holzhauen, Transporte und Grabenarbeiten wruden grösstenteils in Frondienst geleistet. Wer sich nicht zur Verfügung stelte, zahlte Fr. 4.50 in die Kasse. Das Eintrittsgeld im Frühjahr betrug zwei, im Herbst vier Franken. Die Kosten wurden zu gleichen Teilen unter den Vereinen vereinbart. Der Bau soll zur Konkurrenz ausgeschrieben werden. Im November wurde die Bauabrechnung schon genehmigt.