1988 sind acht Schützenvereine aus der Region, darunter der MSV Wangs und die FSG Wangs einem Betrüger zum Opfer gefallen. Er offerierte für 239kg Patronenhülsen einen “offensichtlich unrealistichen” Kilopreis von Fr. 2.65. Am gleichen Tag verkaufte der Betrüger die Gewehrhülsen in Zürich zum Preis von Fr. 2.70/Kg. Der geschuldete Betrag von Fr. 633.35 hat unser Verein jedoch nie erhalten.
1989-1990 wurde eine elektronische Trefferanzeige eingebaut (SIUS-ASCOR Anlage). Nebst der Finanzierung der insgesammt Fr. 180000.- (nur Stand Wangs) durch Kanton, Gemeinde sowie durch die Sport-Toto-Gesellschaft verbleibt den Vereinen einen Restbetrag von Fr. 15000.- pro Verein, der die Mitglieder einstimmig gutgeheissen hat.Nur kur bevor der Sturm Vivian über das Sarganserland fegte, wurden die ersten Schüsse auf der Anlage für die Abnahme geschossen.
Auf den Antrag von Good Anian hin, dass bei der gegenwärtigen Lage der finanziellen Mittel jedes Jahr den Mitgliedern ein Nachtessen offeriert werden soll, gab es ab 1992 an der HV immer etwas warmes zu Essen.
Am 14. Januar 1993 wurde eine Sitzung über das “EIn- und Ausblasen” der Bürgermusik anlässlich des Grümpelschiessen abgehalten. An der HV wurde dann über den Antrag abgestimmt ob uns die Bürgermusik nur noch am Abend belgeiten soll, oder die alte Tradition mit beiden Wegen beibehalten werden soll. Für die alte Tradition waren 16 Mitglieder und nur noch am Abend begleiten stimmten 3 Mitglieder. Die Bürgermusik Wangs entschied jedoch, die Schützen nur noch dorfeinwärts zu begleiten.
Das erste Gemeindeschiessen 1994 wurde von der Feldschützengesellschaft Vilters erstmal druchgeführt. Es nahmen alle vier Schützenvereine von Vilters udn Wangs teil. Nach der Schiesssaison 1994 wurde am Schützenhaus das “neue Büro” angebaut.
1997 wurde die erste Vereinsjacke angeschaft:
Im Jahre 1998 wurde der Vereinsinterne Übungsstich “Schützahüslistich” eingeführt. Marco Zimmermann, der Initiant des Stiches stiftete den ersten Pokal, denn er gleich selber gewann.
Es traten in den letzten Jahren immer wieder Meinungsverschiedenheiten auf, bezüglich Mitgliedsschaftsrechte etc. Daher machte sich der Vorstand auf die Suche nach alten Statuten, da aber leider keine mehr gefunden werden konnten, beschloss der Vorstand eine Neufassnung anzuordnen. Diese wurden der Hauptversammlung vorgeschlagen und einzig Artikel 15 (Beschlussfassung über einmalige Ausgaben) wurde von den vorgeschlagenenFr. 5000.- auf Fr. 3000.- reduziert. Dabei übersah der Vorstand die Gründungsstatuten von April 1881 sowie auch die Statuten von 14.uni 1925 deren Artikel bis 1998 Gültigkeit gehabt hätten. Auszug aus den Statuten vom 14. Juni 1925:
Art.4 Jeder, der in den Verein aufgenommen wird, bezahlt eine Eintrittsgebühr von Fr. 2.-
Art.21. Als Solche werden festgesetzt: Verspätetes Erscheinen und zu frühes Verlassen von Versammlungen und Übungen 20Rp. Gänzlihces Wegbleiben von Versammlungen Fr. 1.-. Fr 2.- für gänzliches Wegbleiben von Schiessübungen. Betrunkenes Erscheinen mit Gewehr sei es auf oder ausser dem Schiessplatze Fr. 5.-
Das Reglement über die Jahresmeisterschaft gab zu hitzigen Diskussionen Anlass. Zuerst wollte man separate Punktewertungen einführen, was dann jedoch wieder verworfen wurde und zu guter Letzt kam die Hauptversammlung 1999 zum Schluss, dass die Jahresmeisterschaft neu in einer Kategorie “Ordonnanzwaffe” und in einer zweiten Katekorie “freie Waffen und Standartgewehr” zu werten ist
2001 Feierte der Verein sein 120 Jahr Jubiläum auf der Letzi